Viele PV-Besitzer warten gespannt auf die EEG-Novelle 2027 – und übersehen dabei, dass eine andere Regelung ihren Ertrag schon heute begrenzt. Das Solarspitzengesetz gilt seit Februar 2025. Wer die 60-Prozent-Regel nicht kennt, verschenkt unter Umständen vier von zehn Kilowattstunden.
Warum es dieses Gesetz gibt
An sonnigen Mittagen speisen Millionen PV-Anlagen gleichzeitig ein. Der Strompreis an der Börse rutscht dann regelmäßig ins Minus – es gibt schlicht mehr Strom, als gebraucht wird. Das Solarspitzengesetz soll diese Spitzen dämpfen und das Netz entlasten. Für Sie als Anlagenbetreiber bedeutet das zwei konkrete Änderungen.
Änderung 1: Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Rutscht der Börsenpreis ins Negative, entfällt für neue Anlagen mit intelligentem Messsystem die Einspeisevergütung – und zwar ab der ersten Viertelstunde mit negativem Preis. Früher gab es dafür Mindestzeiträume, heute greift es sofort.
Die gute Nachricht: Diese Stunden gehen Ihnen nicht verloren. Sie werden hinten an die 20-jährige Förderdauer angehängt. Langfristig entsteht also kein finanzieller Nachteil – wohl aber ein zeitlicher. Und in den betroffenen Stunden gilt: Jede Kilowattstunde, die Sie stattdessen selbst verbrauchen, ist bare Ersparnis.
Änderung 2: Die 60-Prozent-Regel
Das ist der Punkt, der die meisten überrascht. Neuanlagen ohne intelligentes Messsystem und Steuereinrichtung dürfen nur 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen.
Ein Beispiel: Ihre Anlage hat 10 kWp. Ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen Sie maximal 6 kW ins Netz abgeben. Was darüber hinaus erzeugt wird, muss im Haus verbraucht werden – oder es wird abgeregelt und ist weg.
An einem guten Sommertag ist das kein Randphänomen. Genau um die Mittagszeit, wenn die Anlage ihr Maximum liefert, wird gekappt.
Wie kommen Sie aus der Begrenzung heraus?
Die Beschränkung gilt, bis drei Dinge vorliegen: ein intelligentes Messsystem, eine Steuereinrichtung und die erfolgreich nachgewiesene Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber. Sind die vorhanden, dürfen Sie wieder voll einspeisen.
Änderung 3: Smart-Meter-Pflicht ab 7 kWp
Neue PV-Anlagen ab 7 kWp müssen mit intelligentem Messsystem und Steuereinrichtung ausgestattet werden. Für die vollständige Ausstattung aller betroffenen Neuanlagen läuft eine Übergangsfrist bis Anfang 2027.
Zu den Kosten: Die Preisobergrenzen sind gesetzlich gedeckelt. Beim intelligenten Messsystem liegen sie je nach Verbrauch und Anlagengröße zwischen 40 und 140 Euro brutto im Jahr. Kommt eine Steuereinrichtung nach § 14a EnWG dazu, können bis zu 50 Euro jährlich hinzukommen.
Was das praktisch für Sie bedeutet
Die drei Regelungen laufen auf dieselbe Botschaft hinaus: Einspeisen wird unattraktiver, Eigenverbrauch wird wertvoller. Das ist politisch gewollt.
| Situation | Wert einer erzeugten kWh |
|---|---|
| Selbst verbraucht | 30–40 Cent gespart |
| Eingespeist (Teileinspeisung bis 10 kWp, Stand 08/2026) | 7,70 Cent |
| Eingespeist bei negativem Börsenpreis | 0 Cent |
| Abgeregelt durch die 60-Prozent-Regel | 0 Cent |
Drei Hebel, die sofort wirken
1. Verbrauch in die Mittagsstunden verlegen
Spülmaschine, Waschmaschine, Trockner: Genau dann laufen lassen, wenn die Anlage am meisten liefert. Das ist der billigste Hebel überhaupt – er kostet nichts außer Organisation, oder eine Automatik, die es für Sie übernimmt.
2. Große Verbraucher einbinden
Wärmepumpe, Wallbox und Heizstab sind die einzigen Verbraucher, die groß genug sind, um eine Mittagsspitze wirklich aufzunehmen. Ein Haushalt mit Grundlast von 400 Watt schafft das nicht, eine Wärmepumpe mit 3 kW schon.
3. Speicher gezielt mittags laden
Viele Speicher laden morgens voll und stehen mittags nutzlos herum – ausgerechnet dann, wenn die Abregelung greift. Ein Energiemanagementsystem mit Erzeugungsprognose verschiebt die Beladung in die Spitzenstunden.
Wo SOLIO ansetzt
Die 60-Prozent-Regel und der Wegfall der Vergütung bei negativen Preisen haben eines gemeinsam: Sie bestrafen ungesteuerte Anlagen und belohnen gesteuerte.
- Überschuss erkennen, bevor er abgeregelt wird: SOLIO sieht in Echtzeit, wie viel Leistung gerade anliegt
- Lasten automatisch zuschalten: Wärmepumpe, Wallbox und Heizstab springen an, statt dass die Anlage gedrosselt wird
- Prognosebasierte Speicherbeladung: Der Speicher bleibt morgens leer, wenn mittags viel Sonne kommt
- Steuerbarkeit nach § 14a: Die geforderte Steuerbarkeit ist ohnehin Teil des Systems
Fazit
Das Solarspitzengesetz ist kein Zukunftsthema – es wirkt seit Februar 2025. Wer eine neue Anlage betreibt und weder Smart Meter noch Steuerung hat, speist womöglich seit Monaten nur 60 Prozent ein, ohne es zu merken. Der erste Schritt ist deshalb banal: Prüfen Sie, ob bei Ihnen intelligentes Messsystem und Steuereinrichtung verbaut sind. Der zweite ist, den Eigenverbrauch so zu automatisieren, dass die Mittagsspitze im Haus landet statt in der Abregelung.
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